Gesundheitswesen in Österreich

Für die Sicherung der Gesundheit sind Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherung und gesetzliche Interessenvertretungen verantwortlich. Diese sind wiederum für unterschiedliche Teilbereiche wie zum Beispiel der Gesetzgebung, Verwaltung, Finanzierung usw. zuständig. Die Gesundheitsleistung wird jedoch aus allen Einrichtungen erbracht. (Öffentlich und privat)

Öffentliche Mittel, wie zum Beispiel Sozialversicherungsbeiträge und Steuern oder auch private Beiträge, finanzieren die gesamten Gesundheitsausgaben.

Der Zugang zum Gesundheitswesen in Österreich!

Der simple und gleiche Zugang für alle Personen ist ein bekanntes und ausschlaggebendes Merkmal des österreichischen Gesundheitssystems. Dieser Zugang ist vollkommen unabhängig von Herkunft, sozialen Status, Art & Umfang der Leistung und Alter. Das sogenannte Solidaritätsprinzip, welches in den gesetzlichen Vereinbarungen verankert ist, regelt die solidarische Finanzierung.

Eine tragende Säule ist das österreichische Sozialversicherungssystem, welches aus dem Gesundheitswesen entspringt. Dieses System umfasst umfangreiche Zweige, wie zum Beispiel die Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung, welche alle zusammen auf dem Pflichtversicherungsmodell basieren. Dadurch ist auch der Großteil der in Österreich lebenden Menschen durch die
Krankenversicherung geschützt. (Nahezu 98 Prozent)

Etwa ein Drittel der Österreicher sind zusätzlich zur Krankenversicherung privat zusatzversichert um eine höhere Leistung in Anspruch nehmen zu können.
Anspruch auf eine gesetzliche Pflichtversicherung haben im österreichischen Gesundheitswesen alle Personen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Zusätzlich zu der Pflichtversicherung können im österreichischen Gesundheitssystem auch Familienangehörige oder Lebenspartner beziehungsweise Partnerinnen mitversichert werden. Auch Pensionisten und jene Personen, welche beim Arbeitsmarktservice gemeldet sind, können auf die gesetzliche Pflichtversicherung zurückgreifen.

Aber auch eine Selbstversicherung ist in Österreich eine Möglichkeit sich zu versichern und diese ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Jene Personen, die keine gesetzlich geregelte Versicherung ihr Eigen nennen können, müssen für eine Gesundheitsleistung selbst aufkommen, hier sind jedoch Erste Hilfe Leistungen ausgeschlossen – diese steht JEDEM Menschen zu.