Geschichte des Gesundheitswesens

Historisches zum Gesundheitswesen in Österreich!

Die wichtigste Sicherung vor Einführung der Sozialversicherung, war das sogenannte Ausgedinge. In der Stadt konnte eine soziale Sicherung nur durch Arbeiten oder Übersiedlung in ein Armenhaus garantiert werden. Es gab allerdings auch die Möglichkeit mit Hilfe von Leibrentenverträge in Bürger später einzukaufen und somit eine Grundsicherung zu gewährleisten. Sparkassen legten den Grundstein zur Absicherung, mit der Idee, Rücklagen für Notzeiten anzulegen.

Knappenschaftskassen oder Bruderläden waren im Bergrecht verankerte Beschlüsse, die die ersten Versorgungseinrichtugen seit dem Spätmittelalter darstellten. Diese sicherte das Sterbegeld sowie eine Vorsorge für mögliche Invalidität, da bergmännische Arbeiten mit hohen Risiken verbunden waren.
Die Entwicklung des österreichischen Gesundheitswesen steht in einem engen Zusammenhang mit der Errichtung des Wohlfahrtstaates Österreich, während der österreichisch-ungarischen Monarchie. Im Jahre 1868 entstanden in Wien die ersten Vereinskassen. Auch der österreichische Gesundheitsdienst leitet sich vom Reichssanitätsgesetz aus dem Jahre 1870 ab. Seit Maria Theresia besteht der Behördenaufbau, wie er auch heute noch zu sehen ist.
Schlussendlich seit dem Jahre 1945 wurde die Gesetzgebung und die dazugehörige Vollziehung für das Gesundheitswesen in Österreich Angelegenheit des Bundes.

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz seit 1956 in Österreich

Ab dem 1. Jänner/Januar 1956 wurde die allgemeine Sozialversicherung so wie man diese heute kennt eingeführt. Diese wird auch kurz mit ASVG bezeichnet. Kranken-, Unfall- und auch Pensionsversicherung für Arbeiter und Angestellte wurden durch das ASVG zusammengefasst. Auch die Pension/Rente wird durch das ASVG geregelt.
Im Laufe der Zeit wurde das Sozialversicherungsgesetz immer den neuesten Entwicklungen angepasst und durch neue Gesetzesnovellen verändert.

Heute sicher das Gesundheitswesen in Österreich folgende Bereiche und auch Leistungen:

  • Arbeitsunfähigkeit
  • Krankheit
  • Arbeitslosigkeit
  • Mutterschaft
  • Tod der unterhaltspflichtigen Person
  • Alter